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Erhalte ich eine Rechnung?

Die Kosten einer Therapie / Behandlung / Beratung / Coaching müssen, unabhängig von den Krankenversicherungen, immer selbst getragen werden. Ich stelle über jede Behandlung eine ordnungsgemäße Rechnung aus. Einen Behandlungsvertrag mit allen Formalitäten schliesse ich mit Ihnen ab.

 

Wichtig:

Keine Erstattung mehr für HP-Leistungen durch GKV - Gesetzliche Krankenkasse

Aktuelles Urteil: Krankenkassenmitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung einer psychotherapeutischen Behandlung durch Heilpraktiker

Der für das Leistungsrecht in der Gesetzlichen Krankenversicherung zuständige 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hatte am 13.12.2016 durch Urteil (Az.: B 1 KR 4/16 R) die Klage einer Versicherten zu entscheiden. Sie hatte ihre Krankenkasse verklagt. Unstreitig war, dass die Klägerin eine psychotherapeutische Behandlung benötigte. Sie wurde zunächst über Jahre bis 2013 von einer Vertragspsychotherapeutin behandelt. Diese empfahl der Klägerin dann eine nicht approbierte, als Heilpraktikerin zugelassene Diplom-Psychologin zur Weiterbehandlung. Die Krankenkasse lehnte den Antrag der Klägerin ab, die Kosten der Psychotherapie bei der Heilpraktikerin zu übernehmen. Daraufhin ließ die Klägerin sich trotzdem behandeln und verlangte eine Kostenerstattung. Das BSG wies die Revision der Klägerin zurück. Versicherte hätten in der Gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung durch nicht approbierte, nur als Heilpraktiker zugelassene Diplom-Psychologen. Zwingende Mindestvoraussetzung eines Anspruchs auf Behandlung durch einen nichtärztlichen Psychotherapeuten sei dessen Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz. Das auf einen behaupteten Systemmangel gestützte Kostenerstattungs- und Kostenübernahmebegehren der Klägerin für die Behandlung habe deshalb erfolgslos bleiben müssen. Fazit: In ständiger Rechtsprechung bekräftigt das BSG den Ausschluss von Heilpraktikern oder von Heilpraktikern für Psychotherapie als Leistungserbringer in der GKV. Ein Anspruch auf Kostenerstattung von psychotherapeutischen Heilpraktikerleistungen kann sich nur ganz ausnahmsweise, z.B. in Notfällen, ergeben. Anspruchsgrundlage ist dann § 13 Abs. 3 SGB V. Versicherte haben nur die Möglichkeit, Kosten von Heilpraktikerbehandlungen (teilweise) ersetzt zu bekommen, wenn dies als freiwillige Satzungsleistung ihrer Krankenkasse vorgesehen ist. Instruktiv hierzu ist die Homepage der IKK Südwest (http://www.ikk-suedwest.de). Weitere Informationen: Dr. jur. Frank A. Stebner, Fachanwalt für Medizinrecht, http://www.drstebner.de

Kosten und Termine

Für akute seelische Notfälle

bei akuten seelischen Notfällen haben Sie die Möglichkeit sich jederzeit, kostenfrei an die Telefonseelsorge oder beim Fachpsychiatrischen Notdienst zu melden.

 

Telefonseelsorge

0800-111 0 111 und 0800 - 111 0 222

 

Sie können ebenfalls jederzeit die

112 und die 110 wählen und Ihnen wird sofort weiter geholten.

Kosten und Termine

Honorar

Die Höhe meines Honorars sind 89,00 EUR pro 50 Minuten.


Leistungen aus dem Bereich Heilpraktiker Psychotherapie sind Mehrwertsteuer befreit. 


Die Rechnungen über Coaching Maßnahmen können in der Regel von der Steuer abgesetzt werden. Sie werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer über meine Coaching Firma  ausgestellt.

 
Sitzungen per Skype oder Telefon gelten grundsätzlich als Coaching Sitzungen, sofern sie keine telefonische Beratung während einer laufenden heilpraktischen Psychotherapie bei mir ist.

 
Alle Rechnungen tragen ordnungsgemäße Rechnungsnummern und Steuernummern.

Kosten und Termine

Honorar und Rechnung

Honorar und Rechnung

 

Die Kosten eine Therapie / Behandlung / Beratung / Coaching müssen, unabhängig von den Krankenversicherung, immer selbst getragen werden. 

 

Ich stelle über jede Behandlung einer ordnungsgemäße Rechnung aus. 

 

Einen Behandlungsvertrag mit allen Formalitäten schliesse ich mit Ihnen ab. Die Höhe meines Honorars sind 89,00 EUR pro 50 Minuten.

 

Bei Paketvereinbarungen siehe Rauchentwöhnung und Gewichtsreduktion wird ist ein Paketpreis vereinbart.

 

Workshops und Seminare Kosten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Themen.

 

Die Rechnungen über Coaching Maßnahmen können in der Regel von der Steuer absetzt werden. Sie werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgestellt.

 

Sitzungen per Skype oder Telefon gelten grundsätzlich als Coaching Sitzungen, sofern sie keine telefonische Beratung während einer laufenden heilpraktischen Psychtherapie bei mir ist.

 

Leistungen aus dem Bereich Heilpraktiker Psychotherapie sind Mehrwertsteuer befreit. 

 

Rechnungen aus dem Bereich Heilpraktiker Kosten sind in der Regel über Sonderkosten absetzbar, Ihr Steuerberater wird sie sicher gerne beraten.

 

Alle Rechnungen tragen ordnungsgemäße Rechnungsnummern und Steuernummern.

Kosten und Termine

Termin Vereinbarung

Termin Vereinbarung

 

Ich führe eine Terminpraxis und habe daher keinen Wartebereich. 

 

Die Behandlungszeit wird für Sie persönlich reserviert. Ja nach Vereinbarung (50 Minuten oder länger). 

 

Bei einer kurzfristigen Absage Ihrerseits habe ich keine Möglichkeit, Ihren Termin weiter zu vergeben. 

 

Falls Sie daher einen vereinbarten Termine nicht einhalten können, benachrichtigen Sie mich mindestens 72 Stunden vorher per Telefon oder Email oder SMS. 

 

Ein Anrufbeantworter auf meinem Festnetz ist immer für Sie da.

 

Termine (beinhaltet auch das kostenfreie Informationsgespräch), welche Sie nicht mindestens 72 Stunden vorher absagen, werden mit 50 EUR in Rechnung gestellt. 

 

Bei kurzfristiger Absage, die weniger als 24 Stunden vorher erfolgt oder gar nicht abgesagt wird, wird mit dem Honorar in voller Höhe abrechnet.

Kosten und Termine

Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?

Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für einen Heilpraktiker für Psychotherapie. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers für Psychotherapie abdecken.

Viele private Krankenkassen hingegen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.